Ruhr Residenzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerleistungen von Ruhr Residenzen, Inhaber: Wirt. Jur. Damian Lange (Henkenbergstraße 34a, 44797 Bochum), im Zusammenhang mit dem Nachweis oder der Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Kauf-, Vermietungs- oder Mietkaufverträgen über Immobilien. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen (insbesondere §§ 656a ff. BGB, Wohnungsvermittlungsgesetz) nichts anderes ergibt.

2. Zustandekommen des Maklervertrags

Ein Maklervertrag kommt nicht bereits durch das Aufrufen dieser Website, das Anfordern eines Exposés oder eine allgemeine Anfrage zustande. Anfragen über diese Website werden persönlich geprüft; ein Maklervertrag entsteht erst durch ausdrückliche Vereinbarung, insbesondere durch Erteilung eines Maklerauftrags in Textform. Es besteht kein Anspruch auf automatische Reservierung, Terminbuchung oder Zusendung von Objektunterlagen.

3. Provision beim Verkauf

Bei erfolgreichem Nachweis oder erfolgreicher Vermittlung eines Kaufvertrags beträgt die Provision 2 % zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer des tatsächlich vereinbarten Kaufpreises je Vertragspartei (Käufer und Verkäufer). Dies gilt einheitlich für alle Objektarten.

Handelt es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus und tritt Ruhr Residenzen für Käufer und Verkäufer zugleich als Makler auf, gilt zusätzlich die gesetzliche Regelung der §§ 656a ff. BGB: Die Provision beider Seiten ist in gleicher Höhe geschuldet, der Maklervertrag mit der Käuferseite bedarf der Textform, und der Nachweis der Zahlung durch eine Partei ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Anspruchs gegen die andere Partei.

Bei einem Mietkauf wird die Provision auf Grundlage des vereinbarten Gesamtkaufpreises fällig, nicht auf Grundlage einer Anzahlung oder ersten Rate.

4. Provision bei Vermietung

Wohnraum: Bei der Vermittlung von privatem Wohnraum gilt das gesetzliche Bestellerprinzip (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz). Die Provision wird ausschließlich von der Partei geschuldet, die Ruhr Residenzen mit der Suche beziehungsweise Vermittlung beauftragt hat — in der Regel die vermietende Partei. Sie beträgt bis zu 3 Netto-Kaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine zusätzliche Provision der nicht beauftragenden Partei (in der Regel der Mieterseite) wird nicht erhoben, es sei denn, diese Partei hat Ruhr Residenzen nachweislich unabhängig und eigenständig mit einer eigenen Suche beauftragt, bevor ein konkretes Objekt benannt wurde.

Gewerbeimmobilien: Bei der Vermietung von Gewerberäumen (z. B. Büro-, Verkaufs- oder Praxisflächen) findet das Bestellerprinzip keine Anwendung. Hier beträgt die Provision 3 Netto-Kaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer je Vertragspartei (vermietende und mietende Partei).

5. Hinweis auf Doppeltätigkeit

Ruhr Residenzen kann sowohl für die anbietende als auch für die interessierte Partei tätig werden (Doppeltätigkeit). Beide Seiten werden hierüber informiert. Eine Doppeltätigkeit begründet für sich genommen keinen Interessenkonflikt, der einem Provisionsanspruch entgegensteht, soweit Ruhr Residenzen beide Parteien gleichermaßen sachlich und neutral informiert.

6. Angaben zu Objekten

Angaben zu Flächen, Ausstattung, Baujahr, energetischen Kennwerten und sonstigen Objektmerkmalen beruhen auf den Angaben der Eigentümerseite beziehungsweise öffentlich zugänglichen Unterlagen. Ruhr Residenzen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben, soweit diese nicht durch eigene Besichtigung oder eigene Prüfung bestätigt wurden. Interessenten wird empfohlen, sich vor einer Kauf- oder Mietentscheidung durch eigene Besichtigung und gegebenenfalls Einschaltung fachkundiger Dritter (z. B. Bausachverständiger) zu vergewissern.

7. Pflichten der Auftraggeberseite

Wer Ruhr Residenzen mit dem Nachweis oder der Vermittlung beauftragt, hat wesentliche, für die Entscheidung der Gegenseite relevante Informationen zum Objekt vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Bereits bekannte Interessenten oder Objekte sind Ruhr Residenzen auf Nachfrage mitzuteilen, um Doppelaufwand und Provisionsstreitigkeiten zu vermeiden.

8. Haftung

Ruhr Residenzen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Ruhr Residenzen der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

9. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher ihren beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.